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Fragen & Antworten

Zwangspsychiatrie, Entmündigung, Kindesentzug - Wie kann ich mich schützen ?


 

Es gehört auch zur Vorsorge - nicht nur für die allgemeine Krise, dass Sie die Kontrolle über Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen behalten. Gerade in kritischen Situationen können Sie hier in eine böse Falle geraten, solange der Staat noch funktioniert.

In diesem Fall geht es um Dinge, die Sie und mich jederzeit ganz persönlich betreffen können und die das Leben komplett ruinieren. Es geht hierbei um Verfahren, die der Staat in bestimmten Situationen einsetzt und die an sich erst einmal auch durchaus einen sinnvollen Hintergrund haben. Diese Dinge sollten eigentlich für die betreffenden Menschen da sein, werden aber immer wieder und häufiger gegen sie eingesetzt. Das passiert teilweise böswillig, teilweise aber auch nur aus Desinteresse und Ignoranz der ausführenden Organe. Zusätzlich ist daraus auch in Deutschland einer der größten Wirtschaftszweige erwachsen, der sozial-industrielle Komplex. In allen diesen Fällen wird Ihnen immer wieder der Richtervorbehalt als Argument vorgehalten werden, dass hier keine Willkür vorkommen kann. Ich komme am Ende noch einmal darauf zurück, die Praxis sieht aber leider in sehr vielen Fällen so aus:


 „Das Amt hat immer Recht !“


Ich berichte nun über drei gesetzliche Verfahren, die Sie unbedingt kennen sollten.
Am 17. Januar 2013 wurde im Bundestag ein Gesetz zu psychiatrischen Zwangsbehandlungen mit den Stimmen von Regierung und Opposition verabschiedet. Einzig die Linke stimmte dagegen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs war die bisherige Praxis der psychiatrischen Zwangsbehandlung nämlich ungesetzlich, deshalb wurden die Zwangsbehandlungen auch seit einem halben Jahr ausgesetzt. Mit diesem Gesetz sollen sie nun wieder ermöglicht werden. Der Fall Mollath ist nur die Spitze eines Eisbergs, denn die Psychiatrie wird hierzulande (aber nicht nur) sehr gerne benutzt, unliebsame Zeitgenossen wegzusperren. Wenn diese dann zwangsweise mit Psychopharmaka behandelt werden, erleiden sie häufig irreparable Schäden an ihrer Gesundheit und werden zu seelischen Wracks durch die Behandlung!
Eigentlich waren die Erfahrungen mit der Aussetzung der Zwangsbehandlung positiv, die Politik will sie nun aber unbedingt erneut einführen. 


Psychiatrie

 

Ich will nicht die Psychiatrie als Ganzes verurteilen, in vielen Fällen wird Menschen dort tatsächlich geholfen. Aber teilweise spielen sich die Ärzte als Gott auf und dem Opfer werden dann jegliche Grundrechte abgesprochen. Mollath ist nur ein Fall, es gibt viele mehr, wenn man im Internet sucht. Es scheint aber ein sehr gutes Mittel dagegen zu geben, nämlich eine entsprechende Patientenverfügung zu unterschreiben, in der man kategorisch verbietet, dass derartige Behandlungen und Untersuchungen an einem durchgeführt werden. Hier können Sie diese Patientenverfügung herunterladen und es gibt auch einige Informationen dazu. Nutzen Sie diese, denn freiwillig können Sie ja trotzdem jederzeit sich in eine entsprechende Behandlung begeben, wenn Sie möchten.
Auf dieser Webseite sind auch die Konsequenzen beschrieben, die Sie sich natürlich auch durchlesen sollten, bevor Sie die Verfügung ausfüllen. Das beinhaltet insbesondere auch eventuelle lebenserhaltende Maßnahmen, für den Fall, dass Sie ins Koma fallen. Sie können diesen Bereich in der Verfügung aber auch einfach leer lassen.
Für den psychiatrischen Bereich bleibt ihnen aber auf jeden Fall nach wie vor trotzdem die Möglichkeit einer freiwilligen Behandlung, wobei das auch gefährlich werden kann, wie auf dieser Seite beschrieben. Ein interessantes Interview zu diesem Thema finden Sie hier: Die Psychiatrie ist im Kern Zwangspsychiatrie.
Für unter 20 Euro können Sie Ihre Patientenverfügung auch bei der Bundesnotarkammer hinterlegen, ganz einfach per Internet.
Bitte nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter, auch wenn Sie, so wie ich, wahrscheinlich noch nie mit der Psychiatrie etwas zu tun hatten. Man kann schneller damit in Kontakt kommen, als einem lieb ist. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen das bereits geschehen ist. Es muss Ihnen nur ein unliebsamer Nachbar Böses wollen.

Aus zwangspsychatrie.de

  • Mit dem so genannten “Sozialpsychiatrischen Dienst” (SpD) hat die Zwangspsychiatrie ein dichtes Netz von Überwachungs- und Kontrollinstitutionen geschaffen, die bereits aufgrund einer Verleumdung durch z.B. den Vermieter, missgünstige Nachbarn oder Angehörige gegen Sie in Aktion treten können. Dies ist regelmäßig der Beginn einer langandauernden Verfolgung durch diese Behörde, verbunden mit einer ständigen Bedrohung durch psychiatrische Zwangsmaßnahmen.

  • auch eine für harmlos gehaltene Konsultation bei einer niedergelassenen PsychiaterIn (oder PsychotherapeutIn) kann zu einer psychiatrischen Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung führen.

  • Verhalten, das von anderen als “störend” oder “auffällig” empfunden wird, ist häufig der Anlass, die Polizei zu rufen. Solch eine Situation kann für den “Störer” schnell mit einer Zwangseinweisung in der nächstgelegenen geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie enden. Das kann einem unter Umständen sogar passieren, wenn man die Polizei selbst zum vermeintlich eigenen Schutz gerufen hat.

Das große Problem ist, dass die Psychiatrie weit davon entfernt ist, eine Behandlungsmethode nach exakter Wissenschaft zu sein. Ein guter Beweis dafür ist der "Hochstapler" Gert Postel. Dieser konnte als Postbote zwei Jahre den Oberarzt in einer psychiatrischen Klinik spielen. Er wäre sogar wohl zum Chefarzt inkl. Professur geworden, wenn er nicht durch einen Zufall erkannt worden wäre. 

Wenn Sie als Patient in der Mühle einmal drin sind, haben Sie praktisch keine Chance mehr, dort herauszukommen. Alles was Sie sagen, wird gegen Sie verwendet werden, wenn erst einmal eine entsprechende „Diagnose“ von einem „Fachmann“ gestellt wurde. Mit einer Patientenverfügung und vertrauenswürdigen dort eingetragenen Bevollmächtigten können Sie sich aber relativ einfach davor schützen. Sie müssen es nur tun.

Es gibt Fälle, denen nachweislich die Methode der psychiatrischen Untersuchung verwendet wurde, um unliebsame Zeitgenossen von Staatsseite her mundtot zu machen. In Frankfurt gab es beispielsweise eine Gruppe von Steuerfahndern im Finanzamt, die sehr erfolgreich bei den Großbanken zugange waren. Ihre Erfolge brachten hohe Millionenbeträge in die Staatskasse. Auf einmal wurden sie zwangspensioniert und auch in die Psychiatrie geschickt. Der Fall Mollath ist also kein Einzelfall, nur hier wird es noch absurder, denn es sollen gleichzeitig vier Menschen „verrückt“ geworden sein. Natürlich ist es relativ offensichtlich, dass diese Fahnder einigen Oberen zu erfolgreich waren und deshalb weg mussten. Das Ganze ist ein unglaublicher Skandal, insbesondere wenn man weiß, wie kleine und mittlere Unternehmen sowie Bürger häufig vom Finanzamt drangsaliert werden. Immerhin kam dieser Fall an die Öffentlichkeit, was aber die Behörde scheinbar nicht dran hindert, mit dieser Praxis fortzufahren.

Dieses Beispiel soll Ihnen zeigen, dass auch Ihr Arbeitgeber der Stein des Anstoßes werden kann, wenn Sie „unliebsam“ geworden sind.
Es kommt übrigens häufiger vor, als man denkt, nur gerät es selten an die Öffentlichkeit. Wir reden hier nicht nur über ganz seltene Einzelfälle!

Ein guter Freund von mir bekommt berufsbedingt viel aus diesem Bereich mit. Seine Aussage ist: "Man kommt in Deutschland viel schneller in die geschlossene Psychiatrie, als in den Knast!".
 

In dieser Patientenverfügung wird, wenn Sie es nicht streichen, auch bestimmt, an wen zunächst die Frage zur Bestimmung Ihres Aufenthaltsortes und Ihrer Vermögensangelegenheiten gestellt wird.

Damit kommen wir zum nächsten Bereich, der am 5.2.2013 in der Talkshow „Menschen bei Maischberger“ thematisiert wurde. Ich halte von Talkshows normalerweise eher wenig, weil dort selten wichtige Informationen zu erhalten sind. Diese Sendung ist eine sehr löbliche Ausnahme und ich würde Ihnen empfehlen, sie unbedingt anzuschauen. Es ging hierbei um das Thema „Betreuung“ für den Fall, dass sie sich selbst nicht mehr helfen können.

Wir reden hier aber nicht über eine Hilfe für Pflegebedürftige, sondern wir reden darüber, was vor einer Gesetzesänderung noch „Entmündigung“ hieß. Dieser Begriff trifft den Kern der Sache viel besser. Da weiß nämlich gleich jeder, was gemeint ist. Das orwellsche Neusprech hat diesen Sachverhalt aber jetzt eben umbenannt, da der alte Begriff doch so „hart“ klang. Nur wissen das die meisten Menschen überhaupt nicht (ich wusste es bis zu dieser Sendung auch nicht), denn diese Gesetzesänderung wurde von den Massenmedien praktisch nicht thematisiert (einmal mehr).
Diese kleine Begriffsänderung hat allerdings eine massive Veränderung bewirkt. Innerhalb relativ kurzer Zeit hat sich die Anzahl der „Betreuungsfälle“ aka Entmündigungsfälle in Deutschland mehr als verdoppelt. Das ist deutlich mehr, als es die Vergrößerung der Alterspyramide einen erwarten lassen würde.

Das verwundert auch nicht, denn wenn Sie nach einer schweren Krankheit im Krankenhaus gefragt werden, ob Sie eine „Betreuung“ wünschen, sagen Sie eher ja, als wenn Sie gefragt werden, ob Sie eine Entmündigung wollen? Dazu muss man auch wissen, dass die professionelle Betreuung mittlerweile eine milliardenschwere Industrie geworden ist. Da nimmt es nicht Wunder, dass diese Gesetzesänderung sehr willkommen war. Ansonsten ist in diesem Bereich alles aber nur sehr schlampig und zum Nachteil des eigentlich Betroffenen geregelt worden. Zufall? Mehr dazu am Ende des Textes.

Alte Dame


Tatsache ist, wenn Sie erst einmal in die Mühlen des Verfahrens geraten sind und die Entmündigung ausgesprochen wurde, haben Sie praktisch keinerlei Rechte mehr. Das geht von ärztlichen Behandlungen über Ihren Aufenthaltsort (z.B. zuhause oder in einem Heim)  bis hin zu Ihren gesamten finanziellen Angelegenheiten. Sämtliche Rechte gehen dann auf Ihren „Betreuer“ bzw. Vormund über. Er kann Sie ins Heim schicken, er kann Ihr Haus verkaufen und vieles mehr, ohne noch irgendjemand fragen zu müssen. Zum Thema Richtervorbehalt habe ich unten noch etwas geschrieben, denn diesen gibt es im Verfahren in einigen Bereichen schon. Angehörige, die aber nicht der Vormund sind, haben ebenfalls keinerlei Rechte mehr, irgendetwas mitzubestimmen.
Das geht sogar soweit, dass der Vormund ein Besuchs- und Kontaktverbot für Angehörige verhängen kann. Wenn sich Angehörige nicht daran halten wollen, wird dieses durchaus häufig auch sehr rabiat mit der Polizei durchgesetzt. Da wird dann durchaus schon einmal die schreiende alte Mutter unter den Augen der hilflosen Tochter von der Polizei mit groben Mitteln ins Heim verfrachtet.

Es gibt mittlerweile eine große Anzahl von „professionellen“ Betreuern aka Vormunden, die auch relativ schnell von Amtswegen her eingesetzt werden. Wenn das passiert ist, haben Sie als Angehöriger keinerlei rechtliche Handhabe mehr. Normalerweise sollten zunächst die Angehörigen gefragt werden, ob von ihnen jemand die Vormundschaft übernehmen möchte. Das kann aber auch mal unter den Tisch fallen, oder die Angehörigen sind sich gar nicht bewusst, welche Folgen ihre kurzfristig getroffene Aussage am Ende hat. Wenn Sie beispielsweise gefragt würden, ob Sie Ihre teilweise gelähmte Mutter nun „betreuen“ wollen, sagen Sie unter Umständen natürlich „nein“, wenn Sie z.B. einen stressigen Fulltimejob haben. Das war es dann. Es gibt keinerlei Verpflichtung, Sie darüber im Detail aufzuklären, was Ihr „nein“ letztendlich bedeutet.

Wir reden hier auch nicht nur über Menschen, die geistig nicht mehr klar sind. Eine unbedachte Äußerung und wenn dann die Maschinerie einmal angelaufen ist, kommen Sie da nicht mehr heraus. Die „professionellen“ Betreuer sind deshalb in Anführungszeichen geschrieben, da es keinerlei Ausbildung, Prüfung oder Zertifikat braucht, um ein beruflicher Betreuer zu werden.
Natürlich gibt es da auch Unterschiede. Es gibt Betreuer, die einiges Wissen und Können besitzen und auch das Beste für die Ihnen anvertrauten Menschen und deren Angehörige wollen. Diese werden natürlich immer vor wichtigen Entscheidungen soweit wie möglich den Willen der Betroffenen einholen und auch mit den Angehörigen sprechen.
Dann gibt es Betreuer, die einen guten Willen haben, leider aber schlicht und ergreifend unfähig sind. Als letzte Gruppe gibt es noch diejenigen mit krimineller Energie. Ich hoffe, dass die prozentuelle Verteilung dieser drei Gruppen von 1 zu 3 stark abfallend ist.

Man muss aber wissen, dass diese Betreuung nicht wirklich gut bezahlt wird und gerade ältere Menschen durch ihre Lebensersparnisse oder Immobilien einige Vermögenswerte haben, über die der Betreuer verfügen kann. Da kann die Versuchung schon groß werden. Er kann zwar nicht einfach das Haus für einen Minipreis an sich selbst verkaufen, aber er muss es auch nicht versteigern. Wenn er den Verkehrswert nimmt, winkt der Richter das üblicherweise durch. Richter prüfen meist aus Zeitgründen auch nur auf Plausibilität und rechnen nicht nach. Wenn er dann einen schlauen Makler kennt, der auch weiß, dass der Verkehrswert in naher Zukunft steigen wird, so können die ein gutes Geschäft machen.
In der o.g. Sendung wurde genau so ein Fall behandelt. Das ist sicher schon ein extremer Fall, aber auch die Tatsache, dass es für einen Betreuer meistens die Arbeit deutlich erleichtert, wenn der Betreffende in einem Heim untergebracht ist, führt dann häufig zu einer eigentlich unnötigen Einweisung. Wenn er einen einigermaßen plausiblen Grund nennt, winkt der Richter das durch.

Wenn Sie sich nicht vorher darum kümmern, bekommen Sie einfach jemanden als Vormund zugeteilt und diesen dann später auszutauschen, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. „Vorher“ heißt übrigens, solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Das ist nicht nur eine Frage des Alters. Sie können auch schnell durch einen schlimmen Unfall oder einen Schlaganfall in diese Situation kommen.

Ein erstes Mittel dagegen ist die o.g. Patientenverfügung bzw. eine Betreuungsverfügung. Dort wird aber trotzdem noch eine Entscheidung vom Vormundschaftsgericht auf Basis dieses Papiers getroffen. Wenn Sie aber die staatliche Maschinerie sicher ausschließen wollen, müssen sie eine Vorsorgevollmacht notariell ausstellen lassen. Dort bestimmen Sie, wer im Fall des Falles Ihre Vormundschaft übernimmt.

Sie sollten dieser Person aber hundertprozentig vertrauen, denn es gab auch schon böse Fälle, in denen Angehörige dieses schlimm missbraucht haben. Sie können aber auch zwei oder mehr Bevollmächtigte eintragen, zwei ist normalerweise eine gute Zahl. Der zweite dient in diesem Fall als sogenannter Kontrollbetreuer. Dieses könnte dann auch gut ein externer „professioneller“ Betreuer sein, den Sie sich aber natürlich genau aussuchen sollten. Sprechen Sie mit ihm und seinen Referenzen. Es gibt sicherlich auch sehr gute dieser Betreuer, hoffentlich sogar in der Mehrzahl.

Aber sogar der Leiter des entsprechenden Verbandes beklagt, dass es für diese Tätigkeit keine Normen und Prüfungen gibt, sowie dass viel zu viele Dinge völlig im ungeregelten Raum verlaufen.
Fachleute schätzen übrigens, dass u.a. durch diese kleine Begriffsänderung von Entmündigung in „Betreuung“ heute etwa 50% der ausgesprochenen Entmündigungen in Deutschland gar nicht hätten sein müssen. Im übrigen kann Sie jeder - noch einmal zum Mitschreiben: JEDER Mensch verdächtigen, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Sie können dann gezwungen werden, am Ende auch mit Polizeigewalt, sich untersuchen zu lassen.

Kommen wir nun zum dritten Teil, gegen den die Betroffenen leider wenig machen können, wenn es sie trifft, denn sie waren vorher noch nie geschäftsfähig. Wir reden hierbei über Kinder.
Wussten Sie das in Deutschland pro Tag ca. 200 Kinder gegen den Willen der Eltern zu Pflegefamilien oder in Heime verbracht werden?


trauriges Kind

 

Es gibt natürlich Fälle darunter, in denen das auch durchaus angebracht ist. Leider gibt es hier aber auch nur sehr schwammige Vorgaben und die Jugendämter unterstehen keinerlei Rechts- und Fachaufsicht. Das Jugendamt spielt hier also häufig „Gott“ und es kommen auch immer wieder Fälle an die Öffentlichkeit, in denen das Jugendamt sträflich versagt hat.
Entweder, dass es zulange weggesehen hat oder aber, dass vorschnell Kinder weggenommen und das Sorgerecht den Eltern entzogen werden. Der zweite Fall tritt wohl allerdings deutlich häufiger auf, nicht zuletzt wohl auch deswegen, dass wir hier über ein 200 Milliarden Euro-Business pro Jahr reden. Die ersteren Fälle kommen hingegen häufiger in die Massenmedien.

Ich möchte hier die Jugendämter nicht in Bausch und Bogen verurteilen. Es kommt auch hier auf den einzelnen Mitarbeiter an und dort gibt es sicher viele, die nach bestem Wissen und Gewissen ihre Arbeit machen. Menschen machen aber auch Fehler, schätzen Dinge falsch ein, oder sind einfach nur unfähig bzw. kriminell. Die Kontrolle der Richter versagt auch hier sehr häufig, da das Jugendamt meist eine „Rechthabegarantie“ besitzt.

Die Gegner und Zeugen, denen die Eltern dann vor Gericht gegenübersitzen, kennen sich meisten auch schon gut aus anderen Fällen. Man glaubt dann eher den bekannten Menschen und möchte auch bei Zweifeln nicht gegen diese vorgehen, mit denen man ja auch in anderem Zusammenhang wieder zusammenarbeiten muss. Wenn beispielsweise der Anstoß des Verfahrens von einem Lehrer ausgeht, gehen Gutachter, Jugendamt und andere häufig davon aus, dass der Lehrer zunächst keine eigenen Interessen verfolgt, im Gegensatz zu den Eltern. Deshalb wird ihm eher gefolgt.

Bei den Fällen mit Kindern kommt immer auch noch das Thema „Entfremdung“ hinzu.
Wenn Sie jahrelang prozessieren müssen und am Ende gewinnen, bekommen Sie unter Umständen Ihre Kinder trotzdem dann auch nicht mehr wegen „Entfremdung“ zurück. Deshalb ist es ganz wichtig, sofort gegen eventuelle Kontaktverbote mit allen rechtlichen Mitteln vorzugehen.

Was können Sie tun ?
Zunächst gibt es auch hier eine Verfügung, die Sie unterschreiben können und in der geregelt wird, zu wem die Kinder kommen, wenn sie Ihnen entzogen werden. Das sollten sie aber möglichst früh und mit Zeugen machen, damit es zumindest eine Chance hat. Wenn Sie beim Jugendamt vorgeladen werden, gehen Sie unbedingt mit einem unabhängigen Zeugen dorthin, der protokolliert und später alles bezeugen kann. Seien Sie mit Ihren Aussagen vorsichtig. Die Mitarbeiter von Jugendamt sind normalerweise psychologisch geschult.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle zunächst nicht zu viel Angst machen. Wenn Sie eine intakte Familie haben, sind die Chancen für Außenstehende nicht so groß, Ihnen Ihre Kinder zu entreißen. Wenn Sie alleinerziehend sind, wird die Gefahr schon deutlich größer. Aber auch hier kann schon ein einzelner Mensch, der etwas gegen Sie hat, eine Lawine ins Rollen bringen.
Leider ist dieses schon ein Thema, das in Deutschland viel Unglück erzeugt und auch häufig den Kindern viel mehr schadet, als dass es ihnen hilft. Die Anzahl der Fälle lässt auf jeden Fall aufhorchen. Viele Fälle sind auf der Betroffenenseite betroffene-eltern.com geschildert. Dort gibt es auch Hilfe.
 


Wenn Sie im Vorhinein nicht gehandelt hatten, haben Sie später praktisch keine Chance mehr, sich dagegen zu wehren.  Wenn die Staats-Maschine einmal läuft, ist sie nicht mehr zu stoppen. Dazu müssen die beteiligten Organe selbst gar nichts Böses im Schilde führen. Die Polizei führt den Gerichtsbeschluss aus, der Richter hat nur minimale Zeit für die Prüfung und geht deshalb meist grundsätzlich davon aus, dass die „Professionellen“ im Zweifelsfall kompetenter sind, als der Mensch selbst oder seine Familie.

Die Überlastung der Gerichte und Richter ist zum einen natürlich dem Sparzwang geschuldet, aber auch hier wurde das eine mit dem anderen nützlichen verbunden. Richter, die keine ausreichende Zeit mehr für einen Fall haben, treffen vorgegebene Entscheidungen, wenn man sie richtig dorthin führt.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig selbst informieren und verantwortlich handeln, wird immer zu Gunsten von Banken, Versicherungen, Konzernen und Behörden entschieden werden. Wenn Sie Glück haben und viele Jahre prozessieren, kann es sein, dass sie an einen vernünftigen Richter kommen und tatsächlich auch Ihr Recht zurückgewinnen. Da die „Großen“ aber üblicherweise sehr viel Zeit und Geld besitzen, werden die Bürger meistens „aufgerieben“ und das ganz gezielt.

Besser ist es also, sich vorher zu informieren und soweit wie möglich Vorsorge zu treffen, um in eine solche Situation erst gar nicht hineinzugeraten. Noch gibt es wenigstens in einigen Bereichen die Möglichkeit dazu, wenn auch zum Teil etwas versteckt.


Ich möchte Sie an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich diese komplexen Themen nicht erschöpfend in einem kurzen Artikel abhandeln kann. Sie müssen schon ein wenig Zeit aufwenden und sollten sich unbedingt noch weitergehend über diese Themen informieren. Eine Reihe von Links sind dazu im Text ja angegeben. Aber auch ein Gespräch mit Ihrem Anwalt kann nichts schaden. 

Ich will auch nicht verschweigen, dass es Fälle gibt, bei denen auch Patienten-, Betreungsverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht geholfen haben. 100% Sicherheit gibt es vor Gericht leider nie. Wichtig ist es aber, dass Sie in diesem Bereich aktiv werden, wenn Sie es noch nicht getan haben. Auch wenn Sie sich mit "unangenehmen" Themen auseinandersetzen müssen, sollten Sie es unbedingt tun, denn es kann einen schneller ereilen, als man glaubt. Nur, wenn Sie dann gar nichts vorsorgend getan hatten, kann es übel für Sie oder Ihre Angehörigen ausgehen.


Diesen Artikel gibt es auch als pdf-Datei.
Bilder: fotolia.com


 

 

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